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Hinweise zu Bestellung & Lieferung | Standcatering

Lieferzeiten
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir aus logistischen Gründen unterschiedliche Vorlaufzeiten für unsere Getränke- und Speisenbestellungen haben. Alle Getränkebestellungen sind nur bis 12:00 Uhr für den Folgetag möglich. Für Speisenbestellungen benötigen wir eine Vorlaufzeit von 2 Tagen ab Bestelleingang (12:00 Uhr). Bei Bestellungen nach 12:00 Uhr, erheben wir eine zusätzliche Handlingpauschale von 30,- Euro zzgl. der anfallenden Logistikpauschale.

Lieferung | Elektrizität | Rücksendung | Abholung
Die Anlieferung erfolgt zum festgelegten Zeitraum im Bestellvorgang. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zum vereinbarten Zeitraum an Ihrem Messestand zur Verfügung stehen, um die Lieferung entgegenzunehmen und den Erhalt der Ware zu bestätigen. Sollte unser Mitarbeiter zum vereinbarten Zeitraum keinen Ansprechpartner an Ihrem Messestand vorfinden, wird die Ware vor Ort gelassen. In diesen Fällen gilt die Lieferung als erfüllt. Wir haften nicht für Diebstahl oder Beschädigung der Ware an Ihrem Stand. Soweit für die Erbringung unserer Leistungen eine Stromversorgung vor Ort erforderlich ist, informieren wir Sie über unseren Strombedarf. Sie müssen bitte die Stromversorgung über den Ausstellerservice der Deutschen Messe AG organisieren bzw. den Bedarf über die bereits vorhandene Stromversorgung bereitstellen. Eine Rückgabe von Lebensmitteln und Getränken an uns ist nicht möglich. Das Leih-Equipment (Geschirr, Geräte, usw.) sowie das Leergut (komplette Kästen und Gebinde, keine Teilkästen und Einzelflaschen) werden zum Ende am letzten Veranstaltungstag zwischen 14:00 und 18:00 Uhr von uns abgeholt. Beschädigte oder fehlende Leihartikel werden Ihnen zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

Preise
Die von Ihnen zu zahlenden Preise (zuzüglich Mehrwertsteuer) ergeben sich aus den in den Bestellformularen angegebenen Produktpreisen und den von Ihnen gewählten Bestellmengen. Bei Mietprodukten unter Berücksichtigung gilt die der tatsächliche Mietdauer. Bei Mietprodukten werden die Mindestmietzeiten berechnet. Alle Lieferungen und Leistungen, die unter diesen Bedingungen erbracht werden, werden vor Ort erbracht, so dass die gesetzlichen Mehrwertsteuersätze zur Anwendung kommen. Für jede Lieferung wird eine zusätzliche Logistikpauschale von 30,- Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) erhoben.

Änderung des Leistungsumfangs / Stornierungen
Storniert der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen bis 10 Wochen vor dem vereinbarten Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt, ist Aramark berechtigt, 25 % der geleisteten Vorauszahlung als pauschale Kostenerstattung einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen. Bei einer Stornierung bis 5 Tage vor dem vereinbarten Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt erhöht sich die Stornierungsgebühr auf 50% des veranschlagten Auftragswerts. Danach beträgt die Stornierungsgebühr 90 % des veranschlagten Auftragswerts.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Stornierungsfristen ist der Eingang der schriftlichen Stornierungserklärung bei Aramark. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist bei den Stornierungsgebühren gemäß Ziffer 5.1 bereits berücksichtigt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Aramark durch die Stornierung ein geringerer Schaden entstanden ist. Aramark bleibt berechtigt nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

Ferner ist Aramark zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Aramark in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies von Aramark zu verantworten ist. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Der Auftraggeber wird eine Reduzierung der im Veranstaltungsvertrag oder dem Angebot genannten Teilnehmerzahl um mehr als 10% spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitteilen. In diesem Fall ist Aramark berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen neu festzusetzen. Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

 

 

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